Der Arbeitgeber muss den Müttern Zeit zum Stillen gewähren. Mütter können ihr Kind bis zu 52 Wochen nach der Geburt am Arbeitsplatz stillen, und die Stillzeit gilt als Arbeitszeit.
Stillt die Mutter ihr Kind ausserhalb des Arbeitsplatzes, gilt die abwesende Zeit, die dem Stillen gewidmet ist, als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass die verlorengegangene Arbeitszeit kompensiert wird.